Maßgeschneiderte
und sinnvolle
Datenschutzlösungen

Unsere Leistungen

Wir lieben Sicherheit.

Unser Leistungsspektrum reicht von Datenschutz über Verhinderung von Geldwäsche bis hin zur IT-Sicherheit.

Datenschutzbeauftragte

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für die meisten Unternehmen keine optionale Nebensache. Viele unterschätzen die Relevanz personenbezogener Daten für das eigene Unternehmen.

Wir raten aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen dazu, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wir stellen Ihnen gerne einen kompetenten und erreichbaren Datenschutzbeauftragten, der nicht nur ein Name auf dem Papier, sondern Ihr echter Ansprechpartner für unternehmerischen Datenschutz ist.

Ihre Ansprechpartner/in

Dr. Anna-Lena Hoffmann Juristin

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Michael Nachtigall Geschäftsführer

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Informationssicherheitsbeauftragte

Zum Schutz des Unternehmens, aber auch zum Schutz der Werte des Unternehmens, wie z.B. der Betriebsgeheimnisse und auch der personenbezogenen Daten, die das Unternehmen verarbeitet, ist es die Aufgabe der Informationssicherheit, geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen. An erster Stelle steht die IT-Sicherheit und damit der Schutz der IT-Systeme sowie der in diesen gespeicherten Daten.

Von der Informationssicherheit sind auch alle elektronisch verarbeiteten Informationen mitumfasst. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit der Stellung eines Informationssicherheitsbeauftragten und begleiten den Prozess zur Erarbeitung eines Informationssicherheitsmanagementsystem. Durch die nun geltende DSGVO ist die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten deutlich näher gerückt. Hier helfen wir mit gemeinsamer Expertise aus den vernetzten Bereichen. Wir sind auch für Finanzdienstleister tätig und unterstützen bei der Erfüllung der BAIT (BaFin Rundschreiben 10/2017). Fragen Sie uns nach einem Angebot.

Ihre Ansprechpartner/in

Florian Klytta Geschäftsführer

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Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen sind Unternehmen verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeberinner und Hinweisgeber (“Whistleblower”) einzurichten. Diese kann auch an uns ausgelagert werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

Ihre Ansprechpartner/in

Marco Kinast Wirtschaftsjurist

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Vertreter in der Europäischen Union (Art. 27 DSGVO)

Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der Europäischen Union sind, soweit diese betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist – oder das Verhalten betroffener Personen beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt, verpflichtet, einen Vertreter in der Europäischen Untion zu bestellen (vgl. Art. 27 DSGVO, Art. 3 Abs. 2 DSGVO).

Dies übernehmen wir für Ihr Unternehmen und stellen sicher, dass Sie den Verpflichtungen der DSGVO nachkommen können. 

Ihre Ansprechpartner/in

Florian Klytta Geschäftsführer

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Kontakt

Melden Sie sich.

Sie erreichen uns an unseren Standorten in Düsseldorf und Stuttgart. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden Seiten. 

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