Reminder: Umstellung auf Google Analytics 4

Google hat seit dem 1. Juli 2023 seinen Dienst Google Analytics auf die neue Version Google Analytics 4 (GA4) umgestellt. Die Datenverarbeitung über die Version Universal Analytics wird somit eingestellt. Für Unternehmen, die Google Analytics einsetzen, besteht nun die Notwendigkeit zu handeln.

Übergangsfrist bis zur Umstellung auf Google Analytics 4

Haben Sie die Umstellung auf die neue GA4 bisher noch nicht selbst unternommen, dann hat Google das bereits automatisch für Sie im März 2023 getan. Google verwendet für die Umstellung die bisher von Ihnen gewählten Einstellungen und Ziele aus Universal Analytics.

Bis einschließlich den 30. Juni 2023 konnten Daten noch mit Universal Analytics erhoben und verwendet werden. Seit dem 1. Juli 2023 besteht nun eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten, um auf Ihre verarbeiteten Daten in Universal Analytics zugreifen zu können. Ein genaues Datum, wann Universal Analytics abgestellt wird, hat Google bisher nicht veröffentlicht.

Technische Neuerungen durch Google Analytics 4

Technisch wird sich mit GA4 einiges verändern. Bisher lag der Fokus bei Universal Analytics auf Sitzungen und Interaktionen auf einzelnen Geräten. Mit GA4 ist es hingegen möglich die Nutzerinnen und Nutzer auch über verschiedene Geräte hinweg zu verfolgen. Des Weiteren wird das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer durch sog. Events detaillierter erfasst und bietet daher einen tiefergehenden Einblick in das Verhalten.

Bietet GA4 einen verbesserten Datenschutz?

Zwar wird durch GA4 die Verfolgung der Nutzerinnen und Nutzer vereinfacht, allerdings bietet Google unter anderem auch folgende neue Datenschutzkunktionen mit der neuen Version an:

  • Tracking-Verfahren die ohne Cookies auskommen.
  • Daten der Nutzerinnen und Nutzer können auf firmeneignen Servern pseudonymisiert werden.
  • Google versichert die Speicherung aller Daten aus der EU auf Servern mit Standort in der EU.
  • IP-Kürzung erfolgt bereits auf den EU-Servern, sodass nur ein pseudonymer Datensatz an den Mutterkonzern in die USA weitergeleitet wird.
  • Die längste Standardlöschfrist wird von 26 Monaten auf 14 Monate gesenkt.

Unsere Einschätzung

Zwar hat Google mit GA4 sein eigenes Datenschutzniveau verbessert, allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass die Nutzung von Google Analytics nun zulässig und rechtskonform ist. Deshalb lässt sich die Frage, ob der Einsatz von Google Analytics nun zulässig ist, nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantworten. Die gewählten Einstellungen, die Art und der Zeitpunkt des Einsatzes von GA4 entscheiden über die Zulässigkeit des Tools. Sie sollten bei einem Einsatz immer ein Transfer Impact Assessment (TIA) einsetzen. In diesem muss geprüft werden, ob das Datenschutzniveau von GA4 für die gewählten Zwecke ausreicht und ob es zudem in der EU/EWR keine alternativen Analyse-Tools gibt, die in Frage kommen könnten. Darüber hinaus ist mit der Umstellung auf GA4 auch die Datenschutzerklärung und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu aktualisieren.

Ihr WeComply Team.

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