Neues Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 für digitale Dienste

Bundestag verabschiedet neues Gesetz

Der Bundestag hat am 13. Mai 2024 ein neues, bedeutendes Gesetz verabschiedet, das die Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Service Act (DSA) des Europäischen Parlaments umsetzt. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ergänzt in erster Linie das Digital Service Act. Das neue Gesetz fördert einen Binnenmarkt für digitale Dienste und bringt wichtige Änderungen und Klarstellungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen. Das DDG bezieht sich allerdings nicht nur auf das DSA, sondern enthält auch Regelungen, die zuvor Bestandteile anderer Gesetze waren. Das DDG ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).

DDG legte klare Pflichten fest

Das Digitale-Dienste-Gesetz gilt für alle digitalen Diensteanbieter, darunter Online-Marktplätze und Content-Sharing-Plattformen wie soziale Netzwerke, Video- oder Bildsharing-Plattformen und Blog- oder andere Content-Management-Systeme. Diensteanbieter, die in Deutschland niedergelassen sind, unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften, auch wenn ihre Dienste in anderen Ländern angeboten werden. Der freie Verkehr digitaler Dienste wird unter bestimmten Bedingungen gewährleistet und kann nur eingeschränkt werden, um wesentliche Schutzziele zu erreichen.

Diensteanbieter müssen bestimmte Informationen, wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten leicht zugänglich und ständig verfügbar halten. Zudem müssen kommerzielle Kommunikationen klar als solche erkennbar sein. Rechteinhaber können die Sperrung von Informationen verlangen, um Wiederholungen von Rechtsverletzungen zu verhindern. Eine Liste der Anbieter wird von den zuständigen Behörden erstellt und regelmäßig aktualisiert. Anbieter sind verpflichtet unzulässige, kommerzielle Kommunikation zu verhindern.

Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften des DDG. Eine Koordinierungsstelle wird eingerichtet, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden zu dienen. Diese Stelle wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Behörden fördern. Regelmäßige Berichte und Veröffentlichungen werden für Transparenz sorgen.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Verordnung können Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung verhängt werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Die Bußgelder können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Diese hohen Strafen sollen sicherstellen, dass auch große Unternehmen die Vorschriften einhalten und solche Strafen nicht einfach als Betriebskosten eingeplant werden.

Auswirkungen auf die Impressumpflicht

Bisher ergab sich aus § 5 TMG die Pflicht ein Impressum auf Ihrer Website einzubinden. Ab sofort ist die Impressumpflicht in § 5 DDG geregelt. Es gibt allerdings keinen Grund zur Panik. Hierbei handelt es sich nur, um eine redaktionelle Änderung, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumpflicht nichts.

Unsere Einschätzung

Was müssen Sie als Websitebetreiber nun tun? Da das DDG für alle Online-Diensteanbieter gilt, betrifft es damit fast alle Websitebetreiber. Folgendes ist nun zu tun: Falls Sie bisher in Ihrem Impressum auf § 5 TMG verwiesen haben, sollten Sie das jetzt ändern. Die Angabe des alten Paragrafen kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

Ihr WeComply Team.

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